Führerscheinklassen
Die folgenden Führerscheinklassen können Sie bei uns erwerben:
| Klasse: |
Beschreibung: |
Mindestalter: |
Beinhaltet: |
Bemerkungen: |
| A1 |
Krafträder bis 125ccm bis 11kW |
16 Jahre |
M |
- beschränkt auf 80km/h für 16- und 17jährige
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| A |
Krafträder, auch mit Beiwagen über 50ccm über 45km/h |
18 Jahre |
A1, M |
- zwei Jahre leistungsbeschränkt bis 25kW und bis 0,16kW/kg (Leistung/Leermasse)
- Direkteinstieg ab 25 Jahre
|
| B |
Kraftwagen bis 3,5t zulässige Gesamtmasse bis 8 Sitzplätze (außer Fahrersitz) |
18 Jahre |
L*, M, S** |
- Anhänger bis 0,75t zulässige Gesamtmasse
oder
- Züge bis 3,5t zulässiges Gesamtgewicht (zulässiges Gesamtgewicht des Anhängers nicht größer
als Leermasse des Zugfahrzeuges
|
*
Klasse L: Land- oder Forstwirtschaftliche Zugmaschinen, die für solche Zwecke eingesetzt werden bis
32 km/h, selbstfahrende Arbeitsmaschinen und Flurförderzeuge bis 25 km/h, mit Anhänger
(diesen Führerschein können Sie in unserer Fahrschule nicht erlangen)
**
Klasse S: Dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten
Höchstgeschwindigkeit von max. 45 km/h und einer Leermasse bei vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen
max. 350 kg und (bei Elektrofahrzeugen ohne Masse der Batterie); Hubraum max. 50 ccm (bei
Fremdzündungsmotor (z.B. Benziner)) oder max. 4 kW Nutzleistung (bei anderen Verbrennungsmotoren
z.B. Diesel) oder max. 4 kW Nenndauerleistung bei Elektromotor (diesen Führerschein können Sie in
unserer Fahrschule nicht erlangen)